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NR 760 - Einhausung A 661

|   Anträge

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Frankfurt am Main realisiert die Einhausung der A661 entsprechend der Planvariante L1 nach der DEGES-Studie (März 2016) zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, Integration Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße.

Antrag vom 11.02.2019, NR 760


Betreff:

Einhausung A 661

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Frankfurt am Main realisiert die Einhausung der A661 entsprechend der Planvariante L1 nach der DEGES-Studie (März 2016) zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, Integration Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße.

 

 

Begründung:

Noch in diesem Jahr wird die obere Verwaltungsbehörde Hessen Mobil im Zuge des geplanten Baues des Riederwaldtunnels und des Ausbaus der Ostumgehung A 661 ein Planänderungsverfahren für den Autobahnabschnitt zwischen Friedberger Landstraße und dem im Bau befindlichen Autobahndreieck Erlenbruch beantragen. Die Landesbehörde wird einen vollständigen vier-streifigen Ausbau forcieren, im Zuge dessen das Stadtparlament seit geraumer Zeit über die Einhausung der Bundesautobahn im Bereich zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße diskutiert.

 

Nach Informationen eines vom Stadtplanungsamt organisierten Briefings der Stadtverordneten durch Experten, wird der Ausbau der A661 voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte den "Gesehen"-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums in Bonn erhalten und in die finale Phase treten. Die bauliche Veränderung beruht auf einem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1980.

 

 

Grafik: Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (vgl. Link oben)

 

Der aktualisierte "Bundesverkehrswegeplan 2030" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthält im Rahmen des Verkehrsknotenpunkts "Metropolregion FrankfurtRheinMain" das Projekt A661-G30-HE. Daraus geht hervor, dass der Ausbau des Stücks A661, welches von der Einhausungsvariante L1 betroffen ist, vom Bundesverkehrsministerium im "weiteren Bedarf" für den sechs-streifigen Ausbau vorgesehen ist (Vgl. hierzu: Link zu A661-G30-HE und obenstehende Grafik).

 

Eine Einhausung der A661 in den für die Bürgerinnen und Bürger des Frankfurter Nordostens relevanten Abschnitten ist mitunter aus gesundheitlichen Gründen geboten. Eine Beschlussfassung des Stadtparlamentes liegt aber auch aus taktischen Gründen auf der Hand:

 

Begänne die obere Verwaltungsbehörde Hessenmobil mit ihren Maßnahmen in Bezug auf einen vollständigen vier-streifigen Ausbau der A661, so wäre die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung eines Einhausung an diese Ausbaustufe der Autobahn gebunden. Die Faktenlage erfordert jedoch weitsichtigeres Handeln: Einerseits ist offensichtlich, dass die Beschlusslage von 1980 nicht mehr dem gestiegenen Verkehrsaufkommen des Jahres 2019 entsprechend ist. Der motorisierte Personenverkehr hat insbesondere in der Metropolregion FrankfurtRheinMain in den vergangenen 39 Jahren zugenommen. Dieser Steigerung wird in der Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans 2030 aus dem letzten Quartal des Jahres 2018 Rechnung getragen. In diesem Licht erscheint die derzeit forcierte Variante von Hessen Mobil im Mindesten als begründet abwägbar hinsichtlich der Adäquatheit bezüglich des gegenwärtigen Verkehrsaufkommens. Andererseits besteht in Frankfurt der politische Wille, dass eine Einhausung (in welcher Form auch immer) angesichts des leiblichen Wohles der Bürgerinnen und Bürger zwingend notwendig ist.

 

Angenommen, Hessen Mobil würde nun den auf veralteten Annahmen basierenden vier-streifigen Ausbau der A661 umsetzen und die Stadt Frankfurt würde eine Einhausung dieser vier-streifigen Bundesautobahn vornehmen, so könnte in schon rund zehn Jahren die Situation entstehen, dass die von der Stadt Frankfurt finanzierte Einhausung der A661 mit einem vom Bundesverkehrsministerium aus dem weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 resultierenden Ausbau der A661 in eine sechs-streifige Bundesautobahn in Konflikt geraten könnte. Die Folge wäre im drastischsten Fall der Abriss und die erneute Errichtung einer angepassten Einhausung. In jedem Fall wären bauliche Anpassungen notwendig.

 

Der Bedarf der baulichen Veränderung der A661 steht also seitens des Bundes, des Landes und der Kommune fest. Ein möglicher gemeinsamer Nenner wäre somit die Bündelung der Interessen hinter den drei Bauvorhaben: Dem Bedarf nach dem Ausbau der A661 seitens der Landesbehörde wird Rechnung getragen, ebenso wie prognostizierten weiteren Bedarf seitens der Bundesbehörde und dem notwendigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt, indem die A661 sechs-streifig ausgebaut und eingehaust wird, ohne dass in zehn Jahren Baumaßnahmen notwendig werden, die durch vorausschauende Planung vermieden werden können.

 

Hierfür bedarf es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu einer Variante der in der DEGES-Studie vorgelegten Planvarianten. Dies muss geschehen, bevor Hessen Mobil mit dem vier-streifigen Ausbau der A661 beginnt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einhausung würde nämlich das Projekt von Hessen Mobil tangieren. Da es sich bei der A661 um eine Bundesstraße handelt, wäre ebenso der Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur betroffen, welches von Hessen Mobil in den Prozess eingebunden werden müsste. Somit wären alle beteiligten Akteure gezwungen, sich aktiv mit dem Projekt auseinanderzusetzen. Die Stadt Frankfurt könnte in diesem Zuge auf das BMVI einwirken, um eine Aufnahme des Projekts A661-G30-HE zwischen der Anschlussstelle Bad Homburg und dem Offenbacher Kreuz in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" zu erwirken. Die mit Weitsicht zu begründenden Sachargumente lägen hinsichtlich einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtentwicklung bei der Stadt Frankfurt am Main.

 

 

 



Antragsteller: 
           FRAKTION 

Antragstellende Person(en): 
           Stadtv. Nico Wehnemann 
           Stadtv. Herbert Förster 
           Stadtv. Thomas Schmitt 

Vertraulichkeit: Nein 

Zuständige Ausschüsse: 
           Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau 
          Verkehrsausschuss 

Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 

Versandpaket: 13.02.2019 

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