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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: „Digitale Infrastruktur auf alle möglichen Bedarfe ausrichten“
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 20.01.2021 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 21.12.2021)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    "Digitale Infrastruktur auf alle möglichen Bedarfe ausrichten"

    Vorgang:

    Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.04.2021

     

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

     

    Die Vorlage M 195/20 wird um folgende Aspekte ergänzt:

     

    1. Wenngleich ein Großteil des Unterrichtes künftig von der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit mobilen Endgeräten profitieren und der Einsatz von Laptops und Tablets im allgemeinbildenden Unterricht zentraler Bestandteil des Lehrbetriebs sein wird, werden die Schulen dazu angehalten, an jedem Arbeitsplatz für SuS die digital-infrastrukturellen Kapazitäten derart zu dimensionieren, dass jederzeit ein Desktop-PC am Arbeitsplatz aufgebaut/eingerichtet werden kann. Insbesondere Arbeiten, für die Desktop-PCs mit ausreichend Rechenleistung für Arbeiten mit hohen Anforderungen an die Hardware bereitstehen müssen, wie dies zum Beispiel nicht nur im klassischen Informatikunterricht, sondern auch bei der Arbeit mit großen Datenmengen im Bereich der Bild- und Videobearbeitung in jedem allgemeinbildenden Fach notwendig sein kann, machen diese Infrastruktur zwingend notwendig. Diese Anwendungsgebiete sind keine fakultativen der Curricula, sondern verbindliche Bestandteile des Kompetenzrahmens "Kompetenzen in der digitalen Welt" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.2016). Um Diesem und hier insbesondere den Kompetenzbereich "Produzieren und Präsentieren" mit seinen Grundkompetenzen "Entwickeln und Produzieren" sowie "Weiterverarbeiten und Integrieren" gerecht zu werden, sind die oben genannten Maßnahmen zu ergreifen. Andererseits wird den SuS an solchen Geräten der Umgang mit Desktop-Arbeitsplätzen gelehrt, sodass den SuS beim Übertritt in eine weiterführende Ausbildung der Umgang mit diesen Geräten bereits vertraut ist. Es steht zu befürchten, dass diese Kompetenz bei der alleinigen Fokussierung auf mobile Endgeräte - und hier vor allem: mobile Tablet-Rechner nicht mehr an Schulen gelehrt wird.

     

    2. Grundsätzlich muss die Ausstattung der regulären Unterrichtsräume an die Anforderungen des potentiellen Einsatzes von Desktop-PCs, die sich für Klassenverbände bspw. in Projektarbeiten ergeben, orientieren. Hierfür muss an allen Arbeitsplätzen in den Clustern obligatorisch ein Zugang zum "digitalen Netzwerk" sowie ein Anschluss an das Stromnetz gewährleistet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die digitale Infrastruktur nicht zum limitierenden Faktor für den Unterricht wird und jedwede Form des digitalen Unterrichts durch die Lehrkräfte an den Schulen potentiell durchgeführt werden kann.

     

    Begründung:

    Im Jahr 2021 darf die Ausstattung der Schulen mit elektronischen Endgeräten und die digitale Infrastruktur nicht zum limitierenden Faktor bei der Durchführung von Unterrichtseinheiten werden. Werden Schulen um- oder neugebaut, so hat der Planungsrahmen hier die bestmögliche Ausstattung vorzugeben. Angesichts der stetigen Beschleunigung der technischen Entwicklung halten wir unsere Schulen so längstmöglich auf einem Stand, der einerseits nicht in wenigen Jahren die Nachrüstung erfordert und andererseits möglichst vielen Jahrgängen eine angemessene bzw. zeitgemäße Lerninfrastruktur bietet.

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Herbert Förster

    Vertraulichkeit: Nein

    Hauptvorlage:

               Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020,

    M 195

    dazugehörende Vorlage:

               Bericht des Magistrats vom 27.09.2021,

    B 332

    Zuständige Ausschüsse:

               Ausschuss für Bildung und Integration

               Haupt- und Finanzausschuss

    Versandpaket: 27.01.2021

    Beratungsergebnisse:

    46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021

    , TO I, TOP 87

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    1.

    Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

    2.

    Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

    3.

    Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung)

    zu 2.

    AfD und BFF (= Ablehnung)

    LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

    FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

    CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum)

    zu 3.

    CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

    Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:

    ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung)

    51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021

    , TO II, TOP 63

     

     

     

     

    Beschluss:

    1.

    Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

    2.

    Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    3.

    Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung)

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

    zu 3.

    CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

    1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021

    , TO I, TOP 5

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1381 spätestens in zwei Monaten vorzulegen.

    (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

    Abstimmung:

    GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

    Beschlussausfertigung(en):

    § 7023

    , 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021

    § 554

    , 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 13.09.2021

    Aktenzeichen: 40 2

  • Nummer: 1381
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR