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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Die Stadträtin und die Diktatur - Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 04.05.2021 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 01.12.2021)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Die Stadträtin und die Diktatur - Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

     

    Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß §50 Absatz 2 HGO und §10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Reise der Stadträtin Albina Nazarenus-Vetter nach Usbekistan im Dezember des Jahres 2019. Es sind vorzulegen: Jegliche Kommunikation gemäß Anzeigepflicht einer Reise zur Wahlbeobachtung auf Einladung des Konsulates von Usbekistan und dienstliche Vorgänge hinsichtlich der Genehmigung/Zustimmung durch die Dienstherrin Stadt Frankfurt am Main sowie hinsichtlich einer ggfs. notwendigen Erteilung der Ausnahme vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen gem. § 51 HBG / § 42 BeamtStG, sowie sämtliche darüber hinaus gehende Akten, die mit diesem Vorgang in Verbindung stehen.

     

     

    Begründung:

    Ehrenamtliche Mitglieder des Magistrates haben gemäß § 40 HGO den Status eines Ehrenbeamten. Für diese regelt § 5 HBG die Geltung des BeamtStG. Nach § 42 BeamtStG Abs. 1:

     

    1Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

     

    Die Stadträtin Albina Nazarenus-Vetter ließ sich im Dezember 2019 zur Wahlbeobachtung nach Usbekistan einladen. Gegenüber der Presse bestätigte die Stadträtin, dass die Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung vom usbekischen Konsulat getragen wurden. Üblicherweise werden Wahlbeobachter:innen durch das "Zentrum für Internationale Friedenseinsätze" (ZiF) in Zusammenarbeit mit der OSZE entsandt. Diese Organisationen übernehmen die Kosten der Beobachtermission. Entsprechend liegt der Verdacht der Annahme eines Vorteiles von einem nicht-europäischen Drittstaat durch eine Frankfurter Ehrenbeamtin im Raum.

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Falko Görres

               Stadtv. Herbert Förster

    Vertraulichkeit: Nein

    Zuständige Ausschüsse:

               Haupt- und Finanzausschuss

              Ältestenausschuss

    Versandpaket: 05.05.2021

    Beratungsergebnisse:

    1. Sitzung des Ältestenausschusses am 20.05.2021

    , TO I, TOP 7

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 10 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat.

    b) Die Vorlage NR 10 wird in der nächsten Sitzung des Ältestenausschusses erneut aufgerufen.

    Abstimmung:

    zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Aufnahme auf Tagesordnung)

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    IBF (= Ablehnung der Dringlichkeit)

    Gartenpartei (= Aufnahme auf Tagesordnung)

    2. Sitzung des Ältestenausschusses am 17.06.2021

    , TO I, TOP 5

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    a) Dem Antrag NR 10 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.

    b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt.

    c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen.

    d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 10 dargestellten Sachverhalt.

    e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.

    f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

    Abstimmung:

    GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021

    , TO II, TOP 3

     

     

     

     

    Beschluss:

    a) Dem Antrag NR 10 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.

    b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt.

    c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen.

    d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 10 dargestellten Sachverhalt.

    e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.

    f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

    Abstimmung:

    GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

    Beschlussausfertigung(en):

    § 120

    , 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021

    Aktenzeichen: 00 34 10

  • Nummer: 10
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR