Anträge der DIE FRAKTION
- Titel: Hinweisgeberschutzgesetz transparent implementieren
- Antragssteller*in: FRAKTION
- Datum: 14.06.2023 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 16.08.2023)
- Beschreibung:
Betreff:
Hinweisgeberschutzgesetz transparent implementieren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, zeitnah einen Fahrplan für die Umsetzung der sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) ergebenden Maßnahmen innerhalb der städtischen Verwaltung aufzustellen. Für diesen Fahrplan identifiziert der Magistrat Meilensteine mit Ziel-Datum für deren Umsetzung. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung vom Erreichen der Meilensteine. Wird ein Meilenstein zum vorgesehenen Ziel-Datum nicht erreicht, berichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung hiervon unaufgefordert und nennt Gründe für das Nicht-Erreichen des Meilensteins.
Begründung:
Am 11.5.2023 verabschiedete der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz. Es tritt zum 2.7.2023 in Kraft. Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz wird der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen wird gestärkt. Durch das HinSchG wird sichergestellt, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Die Umsetzung des HinSchG wird somit die bereits bestehende innerbehördliche Bekämpfung von Extremismus und Korruption sinnvoll ergänzen und stärken. Um eine transparente Implementierung von Meldestellen zu gewährleisten, ist die Einbindung des Stadtparlaments durch regelmäßige Berichterstattung sinnvoll und angebracht.
Antragsteller:
FRAKTION
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Falko Görres
Stadtv. Pearl Hahn
Stadtv. Nico Wehnemann
Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Versandpaket: 21.06.2023
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.07.2023
, TO I, TOP 61
Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 689 zurückgezogen hat.
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023
, TO II, TOP 12
Beschluss:
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 689 zurückgezogen hat.
Beschlussausfertigung(en):
§ 3577
, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
- Nummer: 689
- Abstimmung der FRAKTION:
- Ortsbeirat:
- Typ: NR