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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS)
  • Antragssteller*in: fraktionsunabhängig 
  • Datum: 13.11.2012 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 12.04.2013)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS)

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

     

    I. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in der Fassung vom 28.02.2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7549, wird wie folgt verändert (Änderungen in

    Fettdruck oder durchgestrichen

    ):

     

     

    1.

    § 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen

     

    Die Absätze 2 bis 6 bleiben unverändert. Absatz 1 wird wie folgt ergänzt.

     

    (1)

    1

    Magistratsvorträge, Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiratsanregungen und Anregungen der KAV sind der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher einzureichen.

    2

    Antragsschluss ist jeweils dienstags vier Wochen vor der nächsten Plenarsitzung; die Termine werden mit dem Jahresterminkalender festgelegt.

    3

    Darüber hinaus werden Anmeldungen von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung - die eigenhändig zu unterzeichnen haben -, des Magistrats oder der Oberbürgermeisterin

    /des Oberbürgermeisters

    bei der Aufstellung der Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 58 Absatz 5 Satz 2 HGO in Verbindung mit § 56 Absatz 1 Satz 2 HGO berücksichtigt, wenn sie mittwochs, eine Woche vor der Plenarsitzung, 09.00 Uhr, bei der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher vorliegen und in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gehören.

    4

    Diese Vorlagen werden soweit möglich in den zuständigen Fachausschüssen, zumindest aber im Haupt- und Finanzausschuss, vorberaten.

     

     

    2.

    § 25 Einberufung

     

    Die Absätze 3 und 4 bleiben unverändert. Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt ergänzt:

     

    (2)

    1

    Zwischen dem Zugang der Einladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei Tage liegen.

    2

    In Eilfällen kann die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher diese Frist abkürzen; jedoch muss die Einladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen.

    3

    Bei Wahlen und Änderungen der Hauptsatzung ist eine Abkürzung der Ladungsfrist unzulässig.

    4

    Einladungen, Niederschriften

    ,

    und

    Drucksachen

    und andere Schriftstücke

    gelten als zugestellt, wenn sie in den Postfächern der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt

    beziehungsweise als E-Mail versandt

    sind.

     

     

    3.

    § 50 Niederschrift

     

    Die Absätze 1 und 3 bleiben unverändert. Absatz 2 wird wie folgt ergänzt.

     

    (2)

    1

    Außerdem wird jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung für die Fertigung des Wortprotokolls

    digital aufgezeichnet

    auf Tonband aufgenommen

    .

    2

    Im Wortprotokoll erfolgt keine inhaltliche Wiedergabe der Zwischenrufe.

    3

    Ein Vorabversand einzelner Redebeiträge erfolgt nicht.

    4

    Redebeiträge können vorab im Büro der Stadtverordnetenversammlung

    vom Band

    abgehört werden.

    5

    Die Reden werden vom Büro redigiert, anschließend hat die jeweilige Rednerin/der jeweilige Redner drei Tage Zeit, beginnend mit der Zustellung des Auszuges, die Rede zu prüfen und zu berichtigen, wobei der Sinn der Rede oder einzelner Teile nicht geändert werden kann.

    6

    Der Redeversand geschieht regelmäßig über die Postfächer

    oder per E-Mail

    und gilt als zugestellt, sobald er dort niedergelegt

    beziehungsweise versandt

    ist.

     

    II. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.

     

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Dr. Bernadette Weyland

    Vertraulichkeit: Nein

    Zuständige Ausschüsse:

              Ältestenausschuss

    Zuständige sonstige Gremien:

               KAV

    Versandpaket: 14.11.2012

    Beratungsergebnisse:

    20. Sitzung der KAV am 26.11.2012

    , TO II, TOP 35

     

     

     

     

    Beschluss:

    Der Vorlage NR 460 wird zugestimmt.

    16. Sitzung des Ältestenausschusses am 13.12.2012

    , TO I, TOP 6

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    Der Vorlage NR 460 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

    Abstimmung:

    CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    Piraten (= Annahme)

    ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

    17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012

    , TO II, TOP 18

     

     

     

     

    Beschluss:

    Der Vorlage NR 460 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

    Abstimmung:

    CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 2503

    , 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012

    Aktenzeichen: 00 30 00

  • Nummer: 460
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR