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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Rechtsgutachten
  • Antragssteller*in: fraktionsunabhängig 
  • Datum: 12.01.2016 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 30.09.2020)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Rechtsgutachten

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

     

    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die von ihm - ggf. auf Anordnung weisungsbefugter Behörden - veranlassten und durchgeführten Massnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von illegal eingereisten Personen mit den Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sind.

     

     

     

    Begründung:

    Der Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hat im Auftrag der CSU ein Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit der von der Bundeskanzlerin ("Wir schaffen das") im Zusammenhang mit der Zuwanderung erteilten Weisungen erstellt. Dieses Gutachten liegt nach Presseberichten nunmehr vor.

     

    Das Gutachten bestätigt, was der Laie bereits seit langem vermutet hat: die von der Kanzlerin angeordnete radikale Grenzöffnung stellt eine massive Verletzung der Bestimmungen des Grundgesetzes dar. In dem Gutachten heißt es: "Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (. .) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist". Die Kanzlerin, um die uns nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael zu Löwenstein "die ganze Welt beneidet", hat damit zumindest eines tatsächlich geschafft: den historisch einmaligen Verfassungsbruch.

     

    Durch die von der Kanzlerin veranlasste und von Kritikern als "Jahrhundertfehler" bezeichnete Grenzöffnung sind seit September mehr als 700.000 illegale Migranten nach Deutschland gekommen. Hierzu N-TV: "Mit dem Gutachten di Fabios wirkt Merkels Politik als fortdauernder Rechtsbruch. Die Kritik dürfte nun lauter werden an der Kanzlerin, die per Handstreich das geltende EU-Recht außer Kraft gesetzt und ihre eigenen Regeln der Moralität proklamiert hat. Insbesondere im europäischen Ausland, wo man sich über Merkels Sonderweg zusehends empört. Es werden nun diejenigen bestärkt, die Merkel vorwerfen, sie habe damit eine Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst, womöglich eine Kettenreaktion von Gesetzesbrüchen angestoßen, die schließlich in den Übergriffen von Köln kulminierten".

     

    Geprüft wurde die Frage, "ob der Bund seine grundgesetzlichen Pflichten zur Grenzsicherung in landes- und damit bundesschädigender Weise vernachlässigt". Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass mit Blick auf die versagenden Schengen- und Dublinverordnungen der Bund zur Grenzsicherung verpflichtet ist, da das Grundgesetz "die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatgebiet befindlichen Personen voraussetzt".

     

    Hierzu das Gutachten: "Der Bund darf zur Sicherung der Staatsgrenzen Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, bleibt aber im Falle des nachweisbaren Leistungsverlusts europäischer Systeme in der Gewährleistungsverantwortung für die wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet. Der Bund ist demnach aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist".

     

    Und weiter: "Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich". Daher ist "der Bund ... verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist".

     

    Zudem sei "fraglich, ob eine gesetzliche Regelung, die für eine erhebliche Fallzahl eine praktisch unkontrollierte Einreise in das Bundesgebiet erlaubte, überhaupt mit dem Demokratieprinzip vereinbar wäre". Die Offenheit des Grundgesetzes für die europäische Integration und die internationale Friedenssicherung ändere nichts daran, "dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn ein Staatsvolk mit einem entsprechenden klar definierten Bürgerrecht identifizierbar und in Wahlen und Abstimmungen praktisch handlungsfähig ist. Insofern muss das Staatsvolk einerseits über die Bevölkerungszusammensetzung und über die Regeln zum Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz im formellen Sinne entscheiden, andererseits darf es dabei nicht die praktische Möglichkeit parlamentarischen Regierens und demokratischen Entscheidens bei elementaren Fragen der politischen Gemeinschaft aufgeben".

     

    Da die "teilweise praktisch ausgefallene Grenzsicherung und Einreisekontrolle mit allen dramatischen Folgen für die von den Länder zu leistende Unterbringung und ihre Rechtsverantwortung für die betroffenen Menschen auch eine Folge des Zusammenbruchs des europäischen Schengen- und Dublinsystems ist, lastet auf dem Bund auch im essentiellen Interesse der Länder eine verfassungsmäßige Pflicht zur Korrektur im Rahmen der Integrationsverantwortung".

     

    Der von der CSU beauftragte Di Fabio ist als besonders besonnener Jurist hoch angesehen und gilt zudem - auch aufgrund des eigenen Migrationshintergrundes - in der Migrationsfrage als völlig unbefangen und liberal. Umso schwerer wiegt die Bewertung des Gutachtens.

     

    Eine massive Missachtung grundgesetzlicher Bestimmungen durch die Bundesregierung ist aufgrund des Gutachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, zu prüfen, ob er selbst durch Handlungen, die er im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung angeordneten Massnahmen vorgenommen hat, gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstossen hat.

     

     

    Quellen (unvollständig):

     

    www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f luechtlingspolitik-bund-bleibt-verantwortlich-fuer-einreisekontrolle-14010167.ht ml

     

    www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/De r-Richter-der-Kanzlerin-article16746101.html

     

    jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/rech tsgutachten-bringt-merkel-in-bedraengnis/

     

    www.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/ex -verfassungsrichter-di-fabio-wirft-merkel-rechtsbruch-vor-44104944.bild.html

     

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn

    Vertraulichkeit: Nein

    Zuständige Ausschüsse:

               Ausschuss für Soziales und Gesundheit

               Haupt- und Finanzausschuss

    Versandpaket: 13.01.2016

    Beratungsergebnisse:

    47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016

    , TO I, TOP 23

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1359 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat.

    b) Die Vorlage NR 1359 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

    Abstimmung:

    zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, GRÜNE und BFF (= Aufnahme auf TO)

    47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.02.2016

    , TO I, TOP 6

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt.

    Abstimmung:

    CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    BFF, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

    ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

    Stv. Krebs (= Enthaltung)

    49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016

    , TO II, TOP 4

     

     

     

     

    Beschluss:

    Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt.

    Abstimmung:

    CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 6844

    , 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016

    Aktenzeichen: 30 0

  • Nummer: 1359
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR