Anträge der DIE FRAKTION
- Titel: Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes
- Antragssteller*in: FRAKTION
- Datum: 18.04.2017 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 17.02.2022)
- Beschreibung:
Betreff:
Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes
Ab dem 01. Juli 2017 benötigen alle Spielhallen eine nach neu gestalteten Kriterien zu erteilende glücksspielrechtliche Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HessSpielhG). Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausführungsbestimmungen nach §2 HessSpielhG dürfen Spielhallen dann nur noch in einem Mindestabstand von 300 Metern voneinander betrieben werden. Dies bedeutet das Aus einzelner Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber.
Unklar ist derzeit, wie die Stadt Frankfurt neuen Ausführungsbestimmungen konkret umsetzen wird. Der Magistrat äußerte sich hierzu in den Antworten zu den Fragen F 305 (11.11.2016) sowie F 407 (19.01.2017). In der Antwort auf erstere Frage formulierte der Magistrat vage Entscheidungskriterien für das Auswahlverfahren zur Erstellung einer Rangliste, nach der im Härtefall entschieden wird. In der Anfang des Jahres gestellten Frage F 407 betonte der Magistrat, dass er sich derzeit in Abstimmung mit dem Rechtsdezernat befände. Seitdem gab es keine weitere Stellungnahme zur Umsetzung der ab 01. Juli gültigen Rechtsbestimmungen.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit - in knapp 10 Wochen treten die neuen Bestimmungen in Kraft - stehen mehrere Frankfurter Unternehmerinnen und Unternehmer vor einer ungewissen Zukunft und bedürfen dringend einer Information zur Fortführung ihres Gewerbes durch das Ordnungsamt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert sich kurzfristig zum aktuellen Stand der derzeitigen Planung hinsichtlich der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen des Hessischen Spielhallengesetzes zu äußern.
Dabei möge er sich insbesondere auch auf folgende für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutsamen Fragen eingehen:
1. Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt mit dem Abstandsgebot des HessSpielhG zu verfahren?
1.1 Wie viele Inhaber einer derzeit gültigen Konzession müssen mit dem Entzug derselben rechnen?
2. Wann und in welcher Form wird die Stadt Frankfurt an die Unternehmerinnen und Unternehmer herantreten?
2.1 Welcher Zeitliche Rahmen ist in der Folge geplant? (hier: Information an Betreiber mit Wägungsschema; Frist zur Antragsabgabe; Bearbeitungszeit der Anträge; Verkündung der Entscheidung; bei negativer Entscheidung: Frist zur Abwicklung des Standortes, insbesondere in Anbetracht laufender Arbeits-, Miet- und Leasingverträge)
3. Nach welchen Kriterien wird im Auswahlverfahren konkurrierender Standorte konkret entschieden werden?
4. Wird es Härtefallregelungen für Verbundspielhallen geben?
5. Der Magistrat geht selbst von einer sich an 100-Prozent annähernden Anfechtungsquote aus. Wird eine Klage z. B. wegen Drit tbelastung oder Ablehnung des Härtefalls aufschiebende Wirkung auf eine Schließung haben oder werden Schließungsverfügungen erfolgen?
6. Bewirkt ein laufendes Antragsverfahren automatisch eine Duldung ab 01.07.2017, sollte es der Stadt bis zum 30.06.2017 nicht gelungen sein, dem Betrieb noch keinen Bescheid zuzustellen?
7. Für wie viel Jahre beabsichtigt die Stadt Frankfurt die Konzessionen im Rahmen der neuen Bestimmungen zu erteilen?
Antragsteller:
FRAKTION
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Nico Wehnemann
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Thomas Schmitt
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 03.05.2017,
NR 325
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 31.07.2017,
B 237
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ältestenausschuss
Versandpaket: 26.04.2017
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017
, TO I, TOP 21
Bericht:
TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.
Die Vorlage NR 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
2.
Die Vorlage NR 325 wird im Rahmen der Vorlage NR 311 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 2.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (NR 311 = Ablehnung)
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017
, TO I, TOP 9
Beschluss:
1.
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen NR 311 und NR 325 auf die Tagesordnung I der 13. Plenarsitzung beschlossen hat.
2. Die Vorlage NR 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
2.
1. Die Vorlage NR 325 wird im Rahmen der Vorlage NR 311 abgelehnt.
2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Thomas Schmitt, zu Löwenstein, Wüst, Tschierschke und Purkhardt sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1.
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2.
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
13. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.05.2017
, TO I, TOP 5
Bericht:
TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 311 auf die Tagesordnung I der 13. Plenarsitzung beschlossen hat.
b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage NR 311 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.
2.
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 325 auf die Tagesordnung I der 13. Plenarsitzung beschlossen hat.
b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage NR 325 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.
Abstimmung:
zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Beschlussausfertigung(en):
§ 1298
, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017
Aktenzeichen: 32 0
- Nummer: 311
- Abstimmung der FRAKTION:
- Ortsbeirat:
- Typ: NR