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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 09.11.2017 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.03.2022)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

    Der Magistrat der Stadt Frankfurt antwortete auf zweite Frage der Anfrage A204/17 im Bericht B 286/1, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig seien, und in welchen Arbeitsfeldern diese angestellt sind, unter anderem wie folgt:

     

    "Im Übrigen obliegt es den Ämtern und Betrieben als Folge der dezentralen Ressourcenverantwortung, Personal gegebenenfalls im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen einzusetzen oder Werk-/Dienstverträge Leistungen zu vergeben. Eine Erfassung an zentraler Stelle erfolgt nicht."

     

    Lediglich für den konkreten Fall der unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallenden Beschäftigungsverhältnisse in den Museen der Stadt Frankfurt wird von "circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" gesprochen - eine konkrete Zahl bleibt der Bericht schuldig.

     

    Diese Antwort macht es den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt unmöglich eine qualifizierte Meinung zur komplexen Thematik der Auswirkungen des AÜGs zu bilden. Folglich besteht hier wohlbegründeterweise ein Informationsbedarf seitens der parlamentarischen Volksvertreterinnen und -vertreter.

     

    Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

     

    Der Magistrat wird aufgefordert im oben genannten Vorgang zeitnah einen weiteren Bericht vorzulegen, um bestehende Informationsdefizite in der komplexen Angelegenheit der Arbeitnehmerüberlassung in Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt nachvollziehbar zu machen. Dabei gibt die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat auf, auf folgende Fragen einzugehen:

     

    1. Welche Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt (neben den Museen z.B. Pförtnerdienste der Dienstgebäude der Verwaltung) konkret beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines vergleichbaren Dienstleistungsvertrags (vgl. hierzu B 286/17, Frage 2), d.h. im Rahmen eines "atypischen Beschäftigungsverhältnisses", für jene tätig sind?

     

    2. Um wie viele Arbeitsverhältnisse handelt es sich dabei konkret in den jeweiligen Betrieben?

     

    3. Für welchen Zeitraum (Durchschnitt) werden jene atypischen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben der Stadt Frankfurt begründet?

     

    4. In der Antwort auf Frage 2 des Berichts B 286/17 schreibt der Magistrat, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen saisonaler Bedarfslagen oder bei anderweitigem Vertretungsbedarf (langfristige Krankheitsvertretung oder andere Gründe) geschlossen werden. Tätigkeiten wie zum Beispiel die Bewachung in den städtischen Museen oder die Pförtnerdienste in den Verwaltungsgebäuden der Stadt scheinen hiervon nicht betroffen zu sein. Planstellen für jene Tätigkeiten scheinen jedoch auch nicht vorhanden zu sein. Aus welchen Mitteln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in jenen Tätigkeitsfeldern angestellt sind, dann bezahlt?

     

    4.1 Werden hierfür Mittel, die normalweise anderweitig im Regelbetrieb der Betriebe veranschlagt sind, für die Bezahlung der externen Arbeitskräfte verwendet?

     

    4.2 So Gelder im Personaletat vorgesehen sind: Wieso werden diese nicht zur Schaffung von "Normalarbeitsverhältnissen", sprich Planstellen, verwendet?

     

    4.3 Den Betrieben entstehen in Einzelfällen Mehrkosten durch die Auswirkungen des AÜG (sic!). So einem Betrieb durch die aus den Bestimmungen, die das Rechtsamt aus der Umsetzung des AÜG an die Betriebe der Stadt Frankfurt weitergeben hat, festgelegten Veränderungen in der Zusammensetzung des Personals insgesamt und im Einzelnen in konkreten Dienstschichten Mehrkosten entstehen: Wie werden jene Mehrkosten ausgeglichen oder bleiben die Betriebe auf jenen Kosten sitzen?

     

    5. Welche abstrakten Ansätze konkret verfolgt der Magistrat bei der Mittelzuweisung an jene städtischen Betriebe im Bereich der Budgetierung der Personalkosten (z.B. Kalkulation anhand von zugrunde gelegten Planstellen)? Welche Rolle spielen hierbei atypische Beschäftigungsverhältnisse?

     

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Herbert Förster

               Stadtv. Thomas Schmitt

    Vertraulichkeit: Nein

    Hauptvorlage:

               Bericht des Magistrats vom 25.08.2017,

    B 286

    dazugehörende Vorlage:

               Bericht des Magistrats vom 16.07.2018,

    B 204

    Zuständige Ausschüsse:

               Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit

               Kultur- und Freizeitausschuss

    Versandpaket: 15.11.2017

    Beratungsergebnisse:

    15. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2017

    , TO I, TOP 16

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    1.

    Die Beratung der Vorlage B 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

    16. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 30.11.2017

    , TO I, TOP 11

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    1.

    Die Beratung der Vorlage B 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

    16. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 11.12.2017

    , TO I, TOP 12

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    1.

    Die Beratung der Vorlage B 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

    17. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.01.2018

    , TO I, TOP 14

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    1.

    Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. FRAKTION und FRANKFURTER (= Zurückweisung)

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

    17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 29.01.2018

    , TO I, TOP 19

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    1.

    Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

    Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:

    BFF (B 286 = Kenntnis)

    FRAKTION (B 286 = Zurückweisung)

    FRANKFURTER (B 286 = Kenntnis als Zwischenbericht)

    ÖkoLinX-ARL (B 286 = Zurückweisung , NR 447 = Annahme)

    20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018

    , TO II, TOP 53

     

     

     

     

    Beschluss:

    1.

    Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis.

    2.

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    zu 1.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht)

    zu 2.

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

    19. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 08.03.2018

    , TO I, TOP 7

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

    19. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 19.03.2018

    , TO I, TOP 6

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Beratung der Vorlage NR 447 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

    20. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 12.04.2018

    , TO I, TOP 52

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Vorlage NR 447 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

    Abstimmung:

    CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

    20. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2018

    , TO I, TOP 33

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Vorlage NR 447 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

    Abstimmung:

    CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme)

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    FRANKFURTER (= Annahme)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 2290

    , 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018

    § 2585

    , 20. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 23.04.2018

    Aktenzeichen: 11 0

  • Nummer: 447
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR