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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Minderung der Kosten bei Stromsperren
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 09.11.2017 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.02.2022)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Minderung der Kosten bei Stromsperren

    Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete, dass wegen unbezahlter Stromrechnungen im vergangenen Jahr 2016 rund 330.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt worden ist. Zudem seien neben den Sperrungen der Anschlüsse etwa 6,6 Millionen Sperrandrohungen gegen säumige Zahler ergangen. Dabei stützt sich der "Spiegel" auf den Jahresmonitoring-Bericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

     

    Die Zahlen - insbesondere die hohe Anzahl der Sperrandrohungen - machen deutlich: Durch die steigenden Stromkosten der letzten Jahre sind immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit der fristgerechten Finanzierung basaler Existenzgrundlagen, zu denen der Zugang zur Stromversorgung zählt, aufgrund fehlender finanzieller Mittel überfordert. Der Preis für eine Kilowattstunde hat sich seit dem Jahr 2000 de facto verdoppelt, während die Realeinkommen in diesem Zeitraum nicht annähernd vergleichbar steigen.

     

    Stromsperren sind indes durch den Bundesgesetzgeber in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) genau geregelt. §19 StromGVV schreibt hierbei exakt vor:

     

    "Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung [...] durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist."

     

    Entsprechend verfährt die Grundversorgerin für Frankfurt am Main, die Mainova AG, mit zahlungssäumigen Stromkunden: Wird die Grenze von 100 Euro in Verzug stehender Zahlungsverpflichtung überschritten, mahnt die Mainova AG die Stromsperre mit einer Frist von vier Wochen an. Dabei sucht die Mainova AG mit den Kunden gemeinsam zu einer Lösung (Stundung der Zahlung, Ratenzahlung etc.) zu kommen, um eine Stromsperre zu vermeiden.

     

    Kann keine gütliche Lösung zugunsten des Verbrauchers gefunden werden, so setzt die Netzbetreiberin und 100%ige Tochter der Mainova AG, die NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH, die Stromsperre um. Ebenso eine nach Begleichung der ausstehenden Zahlungen etwaige Entsperrung übernimmt die Mainova-Tochter.

     

    Hierbei fallen Kosten im Rahmen der Stromsperre an, die sich laut Auskunft der Grundversorgerin selbst  in einem Rahmen von - je nach Staffelung - 220 bis 290 Euro bewegen.

     

    Diese Kosten stehen im krassen Missverhältnis zum Jahresmonitoring-Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Laut "Spiegel"-Bericht fallen für Stromsperren bundesweit "im Schnitt jeweils 35 bis 40 Euro an". Auf einzelne Versorgerinnen, die wie die Mainova AG erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegen, weißt der "Spiegel" in diesem Zusammenhang ebenfalls hin.

     

    Die Verbraucherschützer des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen halten Kosten im Rahmen der Sperrung und Entsperrung spätestens ab einem Wert von über 50 Euro für zu hoch. Werden aufgrund versäumter Zahlungen beispielsweise weitere Zinsen genommen oder die Forderungen an Inkasso-Unternehmen abgetreten, so treten, laut Auskunft der Verbraucherschützer, oftmals Gesamtkosten in der Hauptforderung von bis zu 500 Euro auf, die arme Menschen aufgrund mangelnder Liquidität schlicht nicht begleichen können und im Rahmen einer Zahlung auf Raten zu einer weiteren monatlichen Belastung für einen längeren Zeitraum führt.

     

    Problematisch ist hierbei auch, dass zumeist arme Menschen in teuren Grundversorgungstarifen stecken, die bei schlechter Bonität oftmals von der Grundversorgerin keine günstigeren Sonderverträge angeboten haben. Weil sie kein Geld haben, können sich arme Kunden oftmals keine neuen Geräte leisten und behalten ihre alten "Stromfresser". Sie verbrauchen damit also überdurchschnittlich viel.

     

    Jene Menschen werden durch die extrem hohen Kosten bei Stromsperren, die die Mainova AG beziehungsweise die NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH erhebt, noch weiter belastet. Dies führt in vielen Fällen zu einer finanziellen Abwärtsspirale und erweckt den Eindruck, dass eben jene Menschen, die ohnehin schon finanziell am Existenzminimum leben, für ihre mangelnde Finanzstärke noch extra zahlen müssen. Dies mutet in einem Sozialstaat erheblich bedenklich an.

     

    Diese Ausführungen vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließen:

     

    Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Hauptgesellschafter der Mainova AG und ihrer 100 %igen Tochter NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH wird beauftragt die entsprechenden Gebührensatzungen ihrer Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf die Kosten, die im Rahmen von  Stromsperren, welche nach §19 StromGVV erlassen wurden, so zu ändern, dass jene Gebühren an den Bundesdurchschnitt angepasst werden, der von der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt im Jahresmonitoring-Bericht ermittelt und vorgelegt wurde.

     

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Herbert Förster

               Stadtv. Thomas Schmitt

    Vertraulichkeit: Nein

    dazugehörende Vorlage:

               Bericht des Magistrats vom 23.02.2018,

    B 60

    Zuständige Ausschüsse:

               Ausschuss für Wirtschaft und Frauen

    Versandpaket: 15.11.2017

    Beratungsergebnisse:

    16. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 05.12.2017

    , TO I, TOP 8

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Vorlage NR 451 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    LINKE. (= Annahme)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 2016

    , 16. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 05.12.2017

    Aktenzeichen: 64 3

  • Nummer: 451
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR