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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Gasthäusliche Historie: „Zum Hirsch“
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 14.11.2017 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 26.11.2018)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Gasthäusliche Historie: "Zum Hirsch"

    Historisch verbürgt ist, dass sich Johann Wolfgang von Goethe mit seiner Marianne von Willemer in den Jahren 1814 und 1815 an der Gerbermühle traf. Ob jene die Gedichte, die Goethes Muse Willemer zum Gedichtband "West-östlicher Divan" beisteuerte, genau dort oder vielleicht beim gemeinsamen Absacker im nicht weit von der Gerbermühle gelegenen, damals schon fast 110 Jahre alten Oberräder Gasthof "Zum Hirsch" entstanden sind, ist leider nicht überliefert.

    Fest steht: Das zu Goethes Zeiten schon als ordentliche Institution anzusehende Gasthaus "Zum Hirsch", das im Jahr 2008 sein 300-jähriges Jubiläum feiern konnte, bildet heute mit dem unweit gelegenen Grüne Soße-Denkmal und der Wirtschaft an der historischen Gerbermühle eine Flaniermeile, die wie keine zweite die traditionellen kulinarischen Vorzüge der Stadt Frankfurt am Main demonstriert.

     

    Im gesamten Stadtgebiet gibt es nur wenige Orte, die sich retrospektiv auf eine derart lange Gastronomie-Tradition berufen können. Ebenso wie der gesellschaftliche Wert des Gasthofes als jahrhundertelanger Treffpunkt für Vereins- und Stadtteilleben, prägt das historische Gebäude das Bild des süd-östlichsten Frankfurter Ortsteils. Beides mutet in besonderem Maße als schützenswert an - als materiell bauhistorisches wie immateriell indentitätsstiftendes Kulturgut.

     

    Umso nachdenklicher stimmte die über die Lokalpresse zu vernehmende Nachricht, dass der Eigentümer der Immobilie mit dem Gedanken spiele, die Bebauung zu Gunsten eines Wohngebäudes samt Tiefgarage abreißen zu lassen. Jene Gedanken kamen auf, nachdem sich die derzeitige Pächterin des gastronomischen Betriebes gemeinsam mit dem Eigentümer auf ein Ende des Pachtvertrags geeinigt hatte.

     

    Derweil sprach sich der zuständige Ortsbeirat 5 für einen Erhalt des Gebäudes samt beheimateter Gastronomie aus und drückte seine Verwunderung darüber aus, dass das Gebäude noch nicht unter den Schirm des Denkmalschutzes gestellt wurde.

     

    Darüber hinaus berichtet die Presse von einer Annäherung zwischen Besitzer und Befürworterinnen und Befürwortern des Erhalts des Gasthauses "Zum Hirsch": Der Besitzer könne sich, so berichtete die Frankfurter Neue Presse, einen Erhalt des historischen Teils der Gebäude auf dem Grundstück vorstellen. Dies wäre - so auch die einstimmige Meinung des zuständigen Ortsbeirates 5 gemäß Anregung OM 2321 - in höchstem Maße wünschenswert. Der Ortsbeirat führt hierzu in der Begründung seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung an, dass dies auch für den Eigentümer hinsichtlich einer eventuellen Neubebauung attraktiv sei.

     

    Diese Überlegungen und Ausführungen vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließen:

     

    1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main erkennt den für den Frankfurter Stadtteil Oberrad identitätsstiftenden Wert des historischen Gasthauses "Zum Hirschen" (Offenbacher Landstraße 289) an.

     

    2. Sie fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main dazu auf, setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten als vermittelnde Kraft zwischen den Interessengruppen bezüglich des Gasthauses aufzutreten, um für beide Interessenlagen eine befriedigende Lösung zu finden, die den Erhalt des historischen Gasthauses zur Folge hat.

     

    3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob der im Gartenlokal befindliche Kastanienbaum nach § 28 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) schützenswert ist.

     

    4. Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu prüfen, ob das Gebäude Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main, schützenswert nach dem Hessischen Denkmalschutz Gesetz (HDSchG) ist.

     

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Herbert Förster

               Stadtv. Thomas Schmitt

    Vertraulichkeit: Nein

    dazugehörende Vorlage:

               Bericht des Magistrats vom 16.03.2018,

    B 89

    Zuständige Ausschüsse:

               Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau

               Haupt- und Finanzausschuss

              Ältestenausschuss

    Versandpaket: 15.11.2017

    Beratungsergebnisse:

    16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017

    , TO I, TOP 38

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Entscheidung über die Vorlage NR 454 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER

    18. Sitzung des Ältestenausschusses am 16.11.2017

    , TO I, TOP 11

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 454 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat.

    b) Die Vorlage NR 454 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau überwiesen.

    Abstimmung:

    zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Aufnahme auf Tagesordnung)

    16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017

    , TO I, TOP 16

     

     

     

     

    Beschluss:

    nicht auf TO

    Die Vorlage NR 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

    Abstimmung:

    CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 446)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 2017

    , 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.12.2017

    Aktenzeichen: 92 31

  • Nummer: 454
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR