Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Rechenschaftsberichte beim Ring Politischer Jugend (RPJ)
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 10.06.2018 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.02.2022)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Rechenschaftsberichte beim Ring Politischer Jugend (RPJ)

    Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Feststellung der Zusammensetzung der Rechenschaftsberichte, die die geförderten Institutionen (d.i. Junge Union, Jungsozialisten (Jusos), Junge Liberale, Grüne Jugend) der für den Ring Politischer Jugend (RPJ) zuständigen Stelle in der Verwaltung der Stadt Frankfurt gegenüber abzugeben haben. Hierfür werden die gesamten Rechenschaftsberichte der vergangenen 10 Jahre zur Einsicht bereitgestellt.

     

    Aufgrund berechtigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Rahmen des RPJ stattfindenden Förderung von Partei-Jugendorganisationen ist die Akteneinsicht geboten.

     

     

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Herbert Förster

               Stadtv. Thomas Schmitt

    Vertraulichkeit: Nein

    Zuständige Ausschüsse:

              Ältestenausschuss

    Zuständige sonstige Gremien:

               Jugendhilfeausschuss

    Versandpaket: 13.06.2018

    Beratungsergebnisse:

    26. Sitzung des Ältestenausschusses am 23.08.2018

    , TO I, TOP 4

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    a) Dem Antrag NR 603 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.

    b) Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt.

    c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 603 dargestellten Sachverhalt.

    d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.

    e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

    26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018

    , TO II, TOP 11

     

     

     

     

    Beschluss:

    a) Dem Antrag NR 603 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.

    b) Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt.

    c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 603 dargestellten Sachverhalt.

    d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.

    e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

    Beschlussausfertigung(en):

    § 3019

    , 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018

    Aktenzeichen: 00 34 10

  • Nummer: 603
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR