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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Änderung der Geschäftsordnung
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 06.02.2019 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 12.10.2022)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Änderung der Geschäftsordnung

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

     

    Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt geändert:

     

    Alt:

    § 48

    (2) 1 Die Verteilung von Briefen, Drucksachen und so weiter im Sitzungssaal bedarf jeweils der ausdrücklichen Zustimmung der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers. 2Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt. 3Andere Tonaufzeichnungen sowie Film- und Fernsehaufnahmen sind der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher vor Beginn der Sitzung anzukündigen und nur mit deren/dessen Zustimmung zulässig.

     

    (3) 1Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im Internet. 2Die Tonübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen. 3Rednerinnen oder Redner, die einer Tonübertragung widersprechen, haben dies der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher anzuzeigen. 4In diesem Fall werden Redebeiträge der oder des Widersprechenden, die auf vorheriger schriftlicher Wortmeldung beruhen, nicht übertragen.

     

    Neu:

    § 48

    (2) 1Die Verteilung von Briefen, Drucksachen und so weiter im Sitzungssaal bedarf jeweils der ausdrücklichen Zustimmung der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers. 2Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift und anderen in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Zwecken erlaubt. 3Andere Tonaufzeichnungen sowie Film- und Fernsehaufnahmen sind der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher vor Beginn der Sitzung anzukündigen und nur mit deren/dessen Zustimmung zulässig.

     

    (3) 1Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im Internet und deren Speicherung. 2Die Tonaufzeichnung ist zu archivieren, für die Dauer der nächsten Wahlperiode aufzubewahren und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen. 3Die Tonübertragung und Speicherung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen. 4Rednerinnen oder Redner, die einer Tonübertragung und Speicherung widersprechen, haben dies der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher anzuzeigen. 5In diesem Fall werden Redebeiträge der oder des Widersprechenden, die auf vorheriger schriftlicher Wortmeldung beruhen, nicht übertragen oder gespeichert.

     

     

     

    Begründung:

    Im Sinne der Transparenz ist es wünschenswert, neben der Liveübertragung ins Internet auch eine Tonaufzeichnung der Sitzungen  der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Somit ist es auch denjenigen, die aus zeitlichen Gründen weder der Sitzung noch der Tonübertragung folgen können, möglich, sich aus erster Hand über die Lokalpolitik zu informieren. Dies soll nun durch die o.g. Änderungen ermöglicht werden.

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Herbert Förster

               Stadtv. Thomas Schmitt

    Vertraulichkeit: Nein

    Zuständige Ausschüsse:

              Ältestenausschuss

    Versandpaket: 13.02.2019

    Beratungsergebnisse:

    32. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.04.2019

    , TO I, TOP 4

     

     

     

     

    Bericht:

    TO II

    Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

    Die Vorlage NR 754 wird abgelehnt.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

    Sonstige Voten/Protokollerklärung:

    ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

    32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019

    , TO II, TOP 10

     

     

     

     

    Beschluss:

    Die Vorlage NR 754 wird abgelehnt.

    Abstimmung:

    CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 3878

    , 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019

    Aktenzeichen: 16 1

  • Nummer: 754
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR