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Anträge der DIE FRAKTION

  • Titel: Änderung der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main - hier: Ehrenerklärun
  • Antragssteller*in: FRAKTION 
  • Datum: 01.04.2021 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 19.05.2021)
  • Beschreibung:

    Betreff:

    Änderung der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main - hier: Ehrenerklärung

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

     

    Um den §§ 25 & 35 der Hessischen Gemeindeordnung ein größeres Gewicht zu verleihen, wird §  1 der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main um folgenden Punkt (5) ergänzt:

     

    "(5) Stadtverordnete, die Mitglied der Fraktion der "Christlich Demokratische Union" (CDU) sind und/oder eine Mitgliedschaft in den Parteien "Christlich Demokratische Union Deutschlands" (CDU) oder "Christlich-Soziale Union in Bayern" (CSU) besitzen, sind dazu verpflichtet, gegenüber dem Präsidium der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt eine Ehrenerklärung abzugeben, in der sie ihre Unabhängigkeit gem. § 35 HGO sowie die Freiheit vom Widerstreit von Interessen gem. § 25 HGO erklären."

     

     

    Begründung:

    Im Jahr 2021 steht die Glaubwürdigkeit von Politiker:innen auf allen Funktionsebenen auf der Probe. Immer wieder fallen Volksvertreter:innen der sog. Unions-Parteien durch Korruptions- und Lobbyismus-Affären auf. Denn anders als Rassismus in der Polizei, der gesetzlich verboten ist und deswegen nicht existiert, scheint Korruption, die gesetzlich verboten ist, unter Polikter:innen der Parteien CDU und CSU tatsächlich zu existieren. Die Unions-Parteien haben mit der Einführung einer Ehrerklärung ihrer Bundestagsfraktion eine schnelle und unbürokratische Lösung dafür gefunden, dass Korruption endlich ein Ende findet. Dies lässt sich auch in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt problemlos implementieren und ist im Gegensatz zu anderen geeigneten Maßnahmen (korporative Mitgliedschaft bei Transparency International, Ausbau des Antikorruptionsreferates der Stadt Frankfurt) mit geringem Aufwand verbunden.

    Wenngleich die Korruptionsfälle in der Hauptstadt weit entfernt scheinen, begründet sich die im Beschlusstext genannte Maßnahme durch das Verhalten des hiesigen Kreisverbandes der CDU, der im Februar 2012 zwei rechtswidrige Spenden in einer gesamthöhe von 28.000 Euro aus Aserbaidschan, genauer: vom dortigen staatlichen Öl- und Gaskonzern SOCAR entgegennahm, was einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellte. Die CDU Frankfurt beruft sich seither zwar stets auf ihre Straffreiheit, ist jedoch nicht unschuldig.

     

    Dies passt zur dubiosen Haltung der CDU im Bund gegenüber des autokratisch geführten Aserbaidschans, was mit der Lobbyismus- und Korruptionsaffäre erneut deutlich wurde. Insbesondere beteiligt an der sogenannten "Aserbaidschan-Affäre":

     

    - Thomas Bareiß (CDU)

    - Axel Fischer (CDU)

    - Olav Gutting (CDU)

    - Mark Hauptmann (CDU)

    - Eduard Lintner (CSU)

    - Nikolaus Löbel (CDU)

    - Joachim Pfeiffer (CDU)

    - Karin Strenz (†, CDU)

    - Tobias Zech (CSU)

     

    Das Vertrauen in die Christdemokratie im Allgemeinen und die Frankfurter Christdemokraten im Speziellen ist somit nachhaltig erschüttert. Zur Ermöglichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Stadtparlament aber auch im Kollegialorgan Magistrat ist die Abgabe einer Ehrerklärung zwingend notwendig.

     

    Antragsteller:

               FRAKTION

    Antragstellende Person(en):

               Stadtv. Nico Wehnemann

               Stadtv. Falko Görres

    Vertraulichkeit: Nein

    Hauptvorlage:

               Sonstige vom 06.04.2021, S 8

    Versandpaket: 14.04.2021

    Beratungsergebnisse:

    1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2021

    , TO I, TOP 9

     

     

     

     

    Beschluss:

    1.

    Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Weitergeltung der Geschäftsordnungen der Stadtverordnetenversammlung (GOS) und der Ortsbeiräte (GOOBR) in der aktuellen Fassung.

    2.

    a) Die Vorlage NR 1 wird auf Antrag der CDU bis zum 01.04.2026 zurückgestellt.

    b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Wehnemann, Zieran, Dr. Kößler, Schwichtenberg, Fuchs, Bakakis, Müller, Medoff, Busch, Rinn und Hahn dienen zur Kenntnis.

    3.

    Bildung der Fraktionen

    Schreiben der GRÜNEN-Fraktion vom 08.04.2021

    Schreiben der CDU-Fraktion vom 01.04.2021

    Schreiben der SPD-Fraktion vom 01.04.2021

    Schreiben der LINKE.-Fraktion vom 24.03.2021

    Schreiben der FDP-Fraktion vom 25.03.2021

    Schreiben der AfD-Fraktion vom 25.03.2021

    Schreiben der Volt-Fraktion vom 25.03.2021

    Schreiben der BFF-BIG-Fraktion vom 29.03.2021

    Schreiben der FRAKTION-Fraktion vom 17.03.2021

    Die BFF-BIG-Fraktion setzt sich aus den Vertretern von BFF und BIG zusammen.

    Die Fraktion "FRAKTION" setzt sich aus den Vertretern von Die Partei und PIRATEN zusammen.

    Der Vertreter von ELF hat sich der LINKE. angeshlossen.

    Beschluss:

    Es dient zur Kenntnis, dass sich die oben genannten Fraktionen gemäß § 36a HGO und § 7 GOS für die XIX. Wahlperiode konstituiert haben.

    Es dient zur Kenntnis, dass die Gäste der Fraktionen gemäß § 36a Absatz 1 Sätze 6 und 7 HGO von ihrer/ihrem Vorsitzenden auf die Bestimmungen des § 24 HGO hingewiesen worden sind. Die FRAKTION-Fraktion ist aufgefordert, diese Verpflichtung zu dokumentieren.

    4.

    Stärkeverhältnis der Fraktionen

    Das Stärkeverhältnis der Fraktionen (Hare-Niemeyer) untereinander für die weiteren Benennungen liegt als Tischvorlage aus und dient zur Kenntnis (s. Anlage).

    Verteilung der Ausschusssitze in der Stadtverordnetenversammlung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 HGO) für die XIX. Wahlperiode 2021 bis 2026

    Gesamtsitzzahl: 88 (23 GRÜNE, 20 CDU, 16 SPD, 8 LINKE., 7 FDP, 4 AfD, 4 Volt, 3 BFF-BIG, 3 FRAKTION). Die Stadtverordneten von ÖkoLinX-ARL, IBF, FREIE WÄHLER und Gartenpartei nehmen am Benennungsverfahren nicht teil, da sie keinen Fraktionsstatus besitzen.

    5.

    Reihenfolge der Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten

    Wann immer es auf die Reihenfolge der Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten ankommt, richtet sich diese nach der Fraktionsstärke. Bei gleicher Fraktionsstärke und bei den fraktionslosen Stadtverordneten sind die bei der Kommunalwahl erzielten Stimmen auf den jeweiligen Wahlvorschlag ausschlaggebend.

    6.

    Rechtsstellung der Mandatsträger

    Die Stadtverordnetenvorsteherin weist auf die einschlägigen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 35, 24, 24a, 25, 26, 26a) und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (§§ 2 und 3) hin.

    Abstimmung:

    zu 1.

    GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, BFF-BIG, IBF, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt und FRAKTION (= Enthaltung)

    zu 2.

    zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, BFF-BIG, IBF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung der Zurückstellung); Volt (= Enthaltung)

    Beschlussausfertigung(en):

    § 11

    , 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2021

    § 12

    , 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2021

    § 13

    , 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2021

    § 14

    , 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2021

    § 15

    , 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2021

  • Nummer: 1
  • Abstimmung der FRAKTION:
  • Ortsbeirat:
  • Typ: NR