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Knöllchen-Urteil: Frankfurt vor Desaster

Knöllchen durch Leiharbeiter*innen sind widerrechtlich, urteilt das OLG Frankfurt. Der Stadt steht damit ein Desaster bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ins Haus.

Wie der Hessische Rundfunk berichtete, wurden Strafzettel für das Falschparken im öffentlichen Straßenverkehr durch Leiharbeiter*innen im Dienste der Stadt Frankfurt widerrechtlich verteilt. Der DIE FRAKTION-Fraktion – der Zusammenschluss von Die PARTEI, Piratenpartei und Freie Wähler im Stadtparlament – ist diese Praxis schon längere Zeit ein Dorn im Auge. „Die Meldung des HR überrascht uns nicht“, sagt Nico Wehnemann (Die PARTEI), verkehrspolitischer Sprecher der FRAKTION. „Die Stadt Frankfurt hätte sich auf diese Situation vorbereiten können und müssen. Nun werden die Bürger*innen dieser Stadt darunter zu leiden haben.“

Konkret geht es darum, dass bis zu 60 Leiharbeitnehmer*innen mit der Überwachung und Bestrafung des ruhenden Verkehrs beauftragt waren. Dies stellt die unzulässige Privatisierung einer hoheitlichen Aufgabe dar. „Der Stadt steht nun ein massiver finanzieller Schaden ins Haus, der vermeidbar gewesen wäre, wären mehr ordentliche Stellen beim zuständigen Amt geschaffen worden“, kritisiert Wehnemann, der schon seit Jahren gegen Leiharbeitsverhältnisse bei der Stadt Frankfurt angeht.

In der Tat sieht der Stellenplan im Entwurf des Haushaltes für die Jahre 2020 und 2021 die Ersetzung der Leiharbeitsverhältnisse vor. Die Pläne sind laut Wehnemann jedoch unzureichend: „Im Jahr 2020 werden hierfür fünf neue Stellen geschaffen. Im Jahr 2021 weitere 15. Das stellt eine Reduzierung der absoluten Zahl um zwei Drittel dar“, rechnet Wehnemann vor.

Allein bei der Streichung von zwei von drei Stellen bleibt es jedoch nicht. „Die neugeschaffenen Stellen im Haushalt werden auch mit anderen Aufgaben der Verkehrspolizei beauftragt“, erläutert Nico Wehnemann. Im Haushaltsentwurf steht konkret vermerkt:

Die zur Kontrolle übertragenen Gebiete können bislang regelmäßig und kontinuierlich überwacht werden, wobei die eingesetzten Leiharbeitskräfte diese Aufgabe teilweise seit mehreren Jahren ausüben und daher eine entsprechende Routine besitzen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird die Höchstverleihdauer von Leiharbeitskräften ab 2017 grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt. Der sukzessive Ersatz durch städtische Bedienstete dient der Gewährleistung einer langfristigen Planungs- und Handlungssicherheit. Die städtischen Bediensteten werden jedoch mit einem größeren Aufgabenfeld betraut und mit deutlich umfangreicheren Kompetenzen (z.B. Durchführung von Abschleppungen, Möglichkeiten zur Erteilung von Weisungen, Verkehrsregelungsmaßnahmen) ausgestattet. Daraus ergeben sich "Unterbrechungen" im Kontrollgang, die bisherige Kontrollintensität kann nicht aufrechterhalten werden.
(Quelle: Haushaltsentwurf, S. 844)

Für Nico Wehnemann inakzeptabel: „Im Jahr 2020 sind mit fünf von 60 Stellen nicht nur weniger als 10% der zuvor benötigten kontrollierenden Personen im Einsatz. Diese werden auch weniger Zeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs haben, als dies zuvor bei den Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern der Fall war“, rechnet Wehnemann vor und zeigt sich alarmiert: „Wir laufen damit offenen Auges in ein Desaster bei der Verkehrsüberwachung!“

Der Haushaltsentwurf scheint in der Tat die Wünsche der Bürger*innen zu ignorieren. Dabei haben schon der OBR 2, OBR 3, OBR 4, OBR 6, OBR 7, OBR 8, OBR 11, OBR 12 und OBR 14 in ihren Etatanregungen an den Magistrat den dringenden Mehrbedarf an Personal in der Verkehrsüberwachung angemeldet.

Für Nico Wehnemann nicht hinnehmbar: „Nicht nur, dass hohe Regresskosten auf die Stadt zukommen. In den kommenden zwei Jahren werden Falschparkerinnen und Falschparker quasi dazu eingeladen ihr Auto dort abzustellen, wo sie wollen. Denn die Stadt Frankfurt rechnet im Haushalt vor, dass im Jahr 2020 nicht einmal jedes zehnte Vergehen, im Jahr 2021 weniger als jedes dritte vergehen wird geahndet werden können!“ DIE FRAKTION hat deshalb einen Etatantrag ausgearbeitet, nach dem wenigstens die bisher benötigten 60 Stellen besetzt werden, um den erwartbaren Schaden bzw. die erwartbaren Zustände in Grenzen zu halten.

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