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PM: Magistrat und Koalition bei Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelähmt

|   Newsbeiträge

Pressemitteilung der FRAKTION

Mit ihrer Anfrage A 204 „Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ (AÜG) aus dem Mai 2017 hat die DIE FRAKTION-Fraktion ein umstrittenes Thema auf die Agenda des parlamentarischen Betriebs der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gehoben. Der dazugehörige Bericht B 286 des Magistrats offenbarte, dass die Stadt Frankfurt in gewissen Arbeitsbereichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die zwar nicht unter den Begriff der Leiharbeit fallen, jedoch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen prekär beschäftigt sind und damit von den Neuregelungen des AÜG betroffen sind.

Der Magistrat ist sich dem Bericht zufolge also der Tatsache bewusst, dass die Stadt hiermit prekäre Arbeitsverhältnisse befördert. Grund zum Handeln sieht der Magistrat nicht, obwohl er aufgrund dezentraler Organisation noch nicht einmal in der Lage ist eine tatsächliche Anzahl jener Beschäftigten zu liefern, noch zu benennen, in welchen Tätigkeitsfeldern jene Angestellten für die Stadt Frankfurt tätig sind.

„Wir haben hiermit ein Thema publik gemacht, das zeigt, dass die Stadt Frankfurt sich noch nicht einmal innerhalb des eigenen Betriebs gegen die Förderung prekärer Arbeitsverhältnisse einsetzte“, kritisiert FRAKTION-Vorsitzender Nico Wehnemann.

Führende Arbeitnehmerverbände wie „ver.di Frankfurt“ begrüßen die Initiative der DIE FRAKTION-Fraktion und teilten die Auffassung, dass die Stadt Frankfurt es vermeiden möchte, jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Festanstellung anzubieten. Ob durch Arbeitsverhältnisse im Sinne des AÜG jedoch tatsächlich Gelder eingespart werden, bleibt zu bezweifeln. „Wir befürchten, dass dritte Dienstleister hierbei hauptsächlich profitieren, während der Stadt Frankfurt durch die Auswirkungen des AÜG in der Tat sogar noch Mehrkosten (u.a. Anlernung von fachfremdem Personal) in den jeweiligen Betrieben entstehen“, so Wehnemann. „Von den prekär Beschäftigten ganz zu schweigen.“

Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen vermeidet hierzu seit Vorliegen des Berichts im August eine Stellungnahme und stellt jenen Bericht Runde um Runde zurück. Weitere Informationen sind zu jenem Sachverhalt bisher nicht an die entsprechenden Fachgremien weitergeben worden.

Die Koalition verhindert durch die Zurückstellung des Themas eine konstruktive Weiterarbeit an diesem Streitthema, weshalb die DIE FRAKTION-Fraktion mit der Vorlage NR 447 nun einen neuen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat, die den Magistrat zur detaillierten Beantwortung von Fragen zu den Auswirkungen des AÜG auffordern soll.

„Mit unserer Vorlage wollen wir die notwendige Informationsgrundlage für die Stadtverordneten schaffen, damit diese den leider weitgehend undurchsichtigen Sachverhalt transparent durchschauen können“, so Herbert Förster, Verwaltungs-Experte der FRAKTION. Nur mit dem entsprechenden Hintergrundwissen sei ein begründetes Verhalten zum ohnehin schwer durchschaubaren Themenkomplex möglich.

In der letzten Ausschuss-Runde des Jahres 2017 werden die Vorlagen zum Thema „Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ erneut auf den Tagesordnungen der Fachgremien stehen. Behandelt werden die Vorlagen im

  • Kultur- und Freizeitausschussausschuss, am 30. November 2017 um 17.00 Uhr im Leopold-Sonnemann-Saal des Historischen Museums, Saalhof 1 (Zugang über Haupteingang)
  • Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit, am 11. Dezember 2017 um 17.00 Uhr im Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Zanderstraße 7, Konferenzbereich 001.
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