Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

PM: DIE FRAKTION gegen Wahlgesetzänderung

|   Pressemitteilung

Das Hessische Innenministerium möchte die Kommunen für Ihre Zwecke instrumentalisieren. DIE FRAKTION fragt deshalb bei der Stadt Frankfurt nach.

DIE FRAKTION hinterfragt: Gesetzesänderung in Hessen und mögliche Klage gegen § 22 KWG

DIE FRAKTION im Frankfurter Stadtparlament hat eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, um die Auswirkungen und Hintergründe der jüngsten Änderung von § 22 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) zu beleuchten. Anlass ist der neue Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung, der am 27. März 2025 beschlossen wurde und am 5. April 2025 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Rückkehr zum d’Hondtschen Höchstzahlverfahren bei der Sitzzuteilung in kommunalen Parlamenten vor.

Laut der Landesregierung soll dies der „Funktionsfähigkeit“ der kommunalen Vertretungskörperschaften dienen und die „Attraktivität kommunaler Wahlämter“ sichern. Doch DIE FRAKTION stellt infrage, ob die postulierten Probleme wie die „Zersplitterung“ von Kommunalparlamenten und eine hohe Verwaltungsbelastung tatsächlich empirisch belegt sind. Bisher fehlen belastbare Daten und Fakten, die die Notwendigkeit dieser Änderung rechtfertigen.

“Versuch, die Kommunen für politische Agenda zu instrumentalisieren”

Besonders brisant: “Wir haben ein Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und für Heimatschutz (HmdI) vom 16. Mai 2025 auf dem Flur gefunden”, sagt Nico Wehnemann, Vorsitzender der FRAKTION im Römer. Darin schreibt das HmdI, dass das Ministerium mit einer Klage gegen die Neuregelung rechnet. Um sich darauf vorzubereiten, fordert es nun Kommunen auf, Praxisbeispiele zu den Auswirkungen der vermeintlichen „Zersplitterung“ ihrer Gremien zu dokumentieren. Die gestellten Fragen orientieren sich dabei an den Behauptungen der Landesregierung, ohne diese zu belegen. “Dies könnte zu systematischen Verzerrungen in den Rückmeldungen führen”, beklagt Nico Wehnemann, Vorsitzender der FRAKTION im Römer. “In unseren Augen ist das ein Versuch des Hessischen Innenministeriums, die Kommunen für eine politische Agenda zu instrumentalisieren."

So wird beispielsweise gefragt, ob die zunehmende Zahl an Gruppierungen in Gemeindevertretungen die Anzahl der Akteneinsichtsausschüsse erhöht habe. Diese Fragestellung suggeriert, dass die demokratische Kontrollfunktion dieser Ausschüsse eine Belastung darstellt, ohne klare Beweise für einen Zusammenhang oder gar eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalparlamenten zu liefern.

DIE FRAKTION hält es für kritisch, dass das Ministerium scheinbar voreingenommene Informationen sammelt, die als Grundlage für die Verteidigung des neuen § 22 KWG dienen könnten.

Fragen der FRAKTION an den Magistrat

„Deshalb haben wir analog einen tendentiellen Fragenkatalog erstellt, den wir an die Stadt Frankfurt richten”, erläutert der FRAKTIONsvorsitzende Wehnemann. “Von den Antworten erwarten wir uns Daten, die wir für eine Klageschrift gegen die Änderung von § 22 KWG nutzen können”, so Wehnemann weiter. 

Um die Situation in Frankfurt transparent zu machen und mögliche Auswirkungen auf die demokratische Vielfalt zu beleuchten, hat DIE FRAKTION folgende Fragen an den Magistrat gestellt:

  1. Hat die Stadt Frankfurt das oben gezeigte Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16. Mai (Geschäftszeichen 0005-IV-40e-00006#2025-00001)?
  2. Wie lauten die Antworten des Magistrats auf das oben genannte Schreiben?
  3. Profitieren die Bürger:innen Ihrer Kommune von der Anzahl kleiner Gruppierungen in der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Abbildung von gesellschaftlicher und politischer Pluralität in politischen Gremien?
  4. Auch wenn Koalitionen laut HGO nicht vorgesehen sind, bilden sich Mehrheitsbündnisse in den Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen und es werden Koalitionsverträge unterzeichnet, was den parlamentarischen Charakter der Gremien unterstreicht. Gibt es in Ihrer Kommune aktuell ein Mehrheitsbündnis, das durch die Mitwirkung von Stadtverordneten von Kleinparteien oder kleinen Listen erst mehrheitsfähig ist?
  5. Ist durch die zunehmende Zahl an vertretenen Gruppierungen eine Beteiligung von kleinen Gruppierungen bei der Mehrheitsfindung zu beobachten?
  6. Sind in Ihrer Gemeinde Vertreter:innen kleiner Gruppierungen Mitglied im Gemeindevorstand bzw. Magistrat?

    6.1. Falls ja: Gibt es darunter hauptamtliche Mitglieder?

    6.2. Ist die Funktionsfähigkeit des Magistrats dadurch beeinträchtigt?

  7. Ist in den vergangenen drei Wahlperioden eine Steigerung der Zahl von Anfragen nach § 50 Abs. 2 HGO (= Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen) zu beobachten?

    7.1. Falls ja: Kann dieser Anstieg konkret beziffert werden?

    7.2. Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die lediglich die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt drei Stadtverordnete, umfasste, eingerichtet?

    7.3. Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die größer als die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt vier und mehr Stadtverordnete, war, eingerichtet?

    7.4. Welcher Aufwand entsteht der Gemeindeverwaltung durch die Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen? Steht dieser Aufwand generell im Verhältnis zur Ausübung der demokratischen Kontroll- und Überwachungsfunktion, die die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 2 HGO im Hinblick auf den Gemeindevorstand bzw. den Magistrat durch die Akteneinsicht ausübt?

  8. Hat sich die zunehmende Zahl der vertretenen Gruppierungen auf die Länge der Gemeindevertretungs- bzw. Stadtverordnetenversammlungen ausgewirkt?

    8.1. Falls ja: Kann dies (ggf. anhand von Beispielen) quantifiziert werden?

    8.2. Falls ja: Konnten Ablauf und Länge der Sitzungen dergestalt durch eine Anpassung der Geschäftsordnung geregelt werden, sodass wichtige Themen behandelt werden können, ohne an Aktualität zu verlieren oder gänzlich „unter den Tisch zu fallen“?

  9. Ist durch die zuvor genannten Punkte eine vermehrte Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger feststellbar, die signifikant über die Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger:innen in bspw. den 1990er- oder 2000er-Jahren hinausgeht?
Zurück

Pressekontakt
Herr Dr. Post
 

moritz.post@die-fraktion.org

DIE FRAKTION
Bethmannstr. 3
60311 Frankfurt