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Stellungnahme über Stimmabgabe im Ortsbeirat 1

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Nach Vorschlag der CDU hat der Ortsvorsteher des Ortsbezirks 1, Dr. Oliver Strank (SPD), die Mitglieder des Ortsbeirats in einer e-Mail am 07.05. darüber informiert, dass in der Sitzung des Gremiums am 19.05. die Stimmen derjenigen Mitglieder, die Corona-bedingt fehlen werden, trotzdem bei Abstimmungen gezählt werden sollen.

Nach Vorschlag der CDU hat der Ortsvorsteher des Ortsbezirks 1, Dr. Oliver Strank (SPD), die Mitglieder des Ortsbeirats in einer e-Mail am 07.05. darüber informiert, dass in der Sitzung des Gremiums am 19.05. die Stimmen derjenigen Mitglieder, die Corona-bedingt fehlen werden, trotzdem bei Abstimmungen gezählt werden sollen. Dies soll geschehen, damit betroffene Fraktionen nicht „strukturell benachteiligt“ werden. Weitere Einzelheiten über den Modus der Stimmabgabe wurden nicht mitgeteilt, aber dieses Vorgehen, so Strank, stehe „nicht im Widerspruch zur HGO [Hessischen Gemeindeordnung] oder zur sie konkretisierenden GOBR [Geschäftsordnung der Ortsbeiräte]. Wir gehen nicht davon aus, dass diese Vorgehensweise juristisch angreifbar ist oder gar angegriffen wird.“.

Ortsbeiratsmitglied Falko Görres (Die PARTEI/ DIE FRAKTION) äußert sich dazu wie folgt:

„Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die beiden größten Fraktionen im Ortsbeirat ihre Stimmenmehrheit verteidigen möchten, und versichere Ihnen, dass ich in deren Position exakt gleich handeln würde. Auch wenn es sich beim Ortsbeirat um ein reines Vorschlags-Gremium ohne ernsthafte politische Kompetenz handelt, ist es doch eine Arena für politische Machtspielchen, in der natürlich niemand gerne Abstimmungen verliert – egal, ob die Anträge des Ortsbeirats später vom Magistrat eh abgelehnt werden würden oder nicht.

Als Mitglied einer Partei, die sich seriöse Turbopolitik auf die Fahnen geschrieben hat, halte ich es für bewundernswert, wie der Ortsvorsteher hier neue Regelungen schafft, ohne darauf zu warten, dass der eigentliche Gesetzgeber tätig wird. Für diesen Gestaltungswillen zolle ich Herrn Dr. Strank großen Respekt. Das „R“ im Namen meiner Partei steht jedoch für „Rechtsstaat“. Bei anderen Parteien mag der eigene Name nichts (mehr) über deren Inhalte aussagen, ich jedoch fühle mich daran gebunden. Als Vertreter dieser Partei kann ich daher dem vorgeschlagenen Vorgehen nicht zustimmen, da ich erhebliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit habe. Weder in der aktuellen Fassung der Hessischen Gemeindeordnung noch in der der Geschäftsordnungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte habe ich Regelungen dazu finden können, die ein solches Abstimmungsvorgehen erlauben. Auch und gerade in Ausnahmesituationen haben wir die Pflicht, uns an bestehende Gesetze und Vorgaben zu halten, um unseren Wählerinnen und Wählern gegenüber vertrauens- und glaubwürdig zu bleiben. Ich rufe Herrn Dr. Strank daher dazu auf, auch künftig die Sitzung und die Abstimmungen entlang der bestehenden Bestimmungen durchzuführen. Abstimmungen erfolgen vor Ort persönlich durch Handzeichen. Sollten einzelne Mitglieder des Ortsbeirates aufgrund von Krankheit, Mitgliedschaft in einer Risikogruppe, akuter Unlust oder anderen Gründen nicht  persönlich vor Ort sein, können diese auch nicht mit abstimmen – solange, bis die relevanten Gesetze bzw. Ordnungen geändert werden und eine andere Regelung explizit vorgesehen ist.“

Sollte Herr Dr. Strank sich dazu entscheiden, die vorgeschlagene Sonderregelung dennoch durchzusetzen, behält sich Die FRAKTION im Römer vor, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

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